Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten jeweils in Verbindung mit einem Seminarangebot oder Seminarvertrag zwischen der ´LABinstruct´ (nachfolgend ´LABinstruct´ genannt) und einem Kunden (nachfolgend ´Kunde´ genannt) für alle Aufträge über Beratungs-, Trainings-, Planungs- oder Organisationsarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die angebotene bzw. vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen angemessener Ausbildung und der Anwendung aktueller Kenntnisse und Erfahrungen erbracht wird.
Die Auswahl der Dienstleistenden Mitarbeiter (auch ob angestellt und/oder freie Mitarbeit) bleibt LABinstruct auch im Verlauf des Seminares vorbehalten, soweit die sach- und termingerechte Auftragserfüllung gewährleistet ist.
§ 3 Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Leistungen und Arbeitsunterlagen werden auf der Basis des Angebotes oder in Projektverträgen sowie ggf. in schriftlichen (ergänzenden) Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Tätigkeiten der LABinstruct zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Auftrages erforderlich sind.
§ 5 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und auch sonstige Kenntnisse und Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwenden.
Beide Vertragsparteien werden jeweils ihren Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung erhalten.
§ 6 Urheberrechte
Sämtliche Rechte an und aus den im Rahmen des Auftrages erarbeiteten unternehmensspezifischen Unterlagen und Ergebnissen gehen mit der Entstehung und Bearbeitung auf den Kunden über. LABinstruct erhält ein Mitnutzungsrecht.
Von LABinstruct zur Verfügung gestellte Dokumente, Dokumentvorlagen, Formblätter, Arbeitsmittel, Dateien und ähnliches dürfen vom Kunden nur für den eigenen Bedarf verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 20.000€.
LABinstruct ist berechtigt, Ideen, Konzeptionen und Erfahrungen beliebig weiter zu verwenden und Dritten zugänglich zu machen, ohne dass dadurch Lizenz- und Ausgleichsansprüche des Kunden begründet werden oder die vereinbarte Vertraulichkeit verletzt wird.
§ 7 Annahmeverzug
Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienste in Verzug, indem z.B. vom Kunden ausdrücklich gewünschte terminierte Zeitkontingente zu der verabredeten Zeit vom Kunden nicht abgerufen und deshalb nicht wie geplant geleistet werden können, oder unterlässt bzw. verzögert er eine ihm nach § 4 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann LABinstruct für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste 50 % der vereinbarten Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Unberührt bleiben Ansprüche der LABinstruct auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
§ 8 Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
Gewährleistungsansprüche gegen LABinstruct entstehen aus Seminaren nicht.
Eine Haftung - insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie andere mittelbare und Folgeschäden (z.B. durch Arbeitsergebnisse verursachte Schäden) sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten - ist ausgeschlossen.
§ 9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die LABinstruct die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen LABinstruct, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrungen und ähnliche Umstände, von denen LABinstruct mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ist im jeweiligen Projektvertrag zw. Angebot geregelt.
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
Der Auftrag ist durchgeführt, wenn die im Projektvertrag aufgeführten Leistungen erbracht und die vorgesehenen Arbeitsergebnisse übergeben sind.
§ 11 Treuepflichten
Die Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Zu unterlassen ist bei zeitlich begrenzter Laufzeit des Vertrages insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern bzw. freien Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 20.000€.
§ 12 Honorar, Nebenkosten, Fälligkeiten
Das Honorar für die Dienste der LABinstruct ist nach den für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten ggf. einschließlich Reisezeiten zu berechnen (Zeithonorar).
Die Höhe der Honorarsätze sowie Fahrt-, Aufenthalts- und Hotelkosten sind in den jeweiligen Angeboten festgelegt.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel monatlich. Alle Rechnungen sind innerhalb 15 Tagen nach Rechnungserstellung einschließlich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer, sofern sie zu erheben ist, zu zahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden ggf. nachgefordert.
§ 13 Abtretung
Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus Seminaren bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung beider Vertragspartner.
§ 14 Sonstiges
Abgegebene Angebote gelten ab Ausstellungsdatum für den im Angebot genannten Zeitraum bzw. bis zu dem im Seminarvertrag angegebenen Datum. Ist bis zu diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss erfolgt, ist LABinstruct nicht mehr an das Angebot gebunden. LABinstruct ist berechtigt, den Kunden einschließlich der Art der erbrachten Leistung in einem Kundenverzeichnis zu führen und dieses für Referenz- und Akquisitionszwecke zu verwenden.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Auftragsbedingungen oder der jeweiligen Angebote und Projektverträge bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Abweichende Auftragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Ansprüche aus Seminarverträgen sind von den Vertragspartnern innerhalb von zwei Jahren geltend zu machen.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Gießen.
Teilnahmebedingungen:
Mit der Anmeldung gelten die folgenden Anmeldebedingungen als akzeptiert:
- Verbindlichkeit der Anmeldung
Die Anmeldung wird mit dem Eingang bei LABinstruct verbindlich. - Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung sofort zu entrichten. - Stornierung
Für Stornierungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € zzgl. MwSt. berechnet. Für spätere Stornierungen fällt die volle Teilnahmegebühr an. Maßgebend ist bei Mail der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung bei LABinstruct und bei Briefen der Poststempel. Bei Verhinderung eines angemeldeten Teilnehmers kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Bei Absage von Seiten des Veranstalters werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. - Änderungen
Änderungen des Programms behalten wir uns vor.

